Die weitergaben von rechtlich geschützem Material egal welcher Art bedarf der zustimmung des Inhabers der Lizenzrechte.
Dabei spielt es keine rolle ob z.B. ein Musiktitel täglich von 20 Radiostationen mehrfach gesendet wird, ein Film Weltweit in sämtlichen Kinos gezeigt wird oder von dutzenden Fernsehsender gezeigt wird
Hier in Deutschland zahlt man dafür
GEMA Gebühren.
Die öffentlichrechtlichen Fernseh und Rundfunkanstallten decken einen Teil diese kosten durch kassieren von
GEZ Gebühren.
Die weitergabe von Programmen ist dann illegal wenn man dafür den kopierschutz umgehen muss. Und da so ziemlich jedes noch so kleine Programm das man kaufen kann einen kopierschutz hat, kann man es nur dann weiter geben wenn man den Kopierschutz umgeht oder entfernt. Und das ist Strafbar.
Zitat:
denn in deutschland ist es immernoch so, das einem eine starftat nachgewiesen werden muß! und ich wüßte nicht das man bei mir sowas machen kann!
Dazu mal eine kleine Geschichte
Mein bester Kumpel hat über länger zeit per emule und Kazaa ständig Datenausgetauscht.
Als er eines Nachmittags von der Arbeit nachhause kam fand er in seiner Wohnung auf dem Tisch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft und einen Durchsuchungsbefehl. In seinem Arbeitszimmer klaffte eine große lücke im Regal wo mal 3 PC's standen.
Als er dann zur anhörung bei der Kripo war, haben sie seine Akte auf den Tisch gelegt die ca. 100 Seiten lang war. Alles Ausdrucke von Logfiles.
Dadurch das zu dem Zeitpunkt noch kein Gesetz verabschiedet war das Haftstrafen für Raubkopierer vorsieht, kam er glimpflich mit einer Geldstrafe davon. Der Betrag den er jetzt nach und nach abzahlen muss ist fünfstellig. Und eine fünfstellige Zahl kann sehr groß sein.
Also sag nicht das man es dir nicht nachweisen kann.