ilch Forum » Ilch Clan 1.1 » Allgemein » Gewerbepflicht??

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  1. #1
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    Blacktitan Mitglied
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    Hi Leute,

    ich hab mal ne Frage:
    Muss ich meinen Clan als Gewerbe anmelden, sofern ich mein Clan einen Clanbeitrag von 2-3 Euro hat?
    Das Geld ist ja eh nicht für mich persönlich sondern für Server etc.
    Zudem steht in den Regeln "Es entsteht keinerlei vertragliche Bindung".

    Ein Typ droht nämlich damit mich zu verklagen (einer den wir rausgeworfen haben) da wir Clanbeitrag haben und sowas angeblich angemeldet werden muss.

    Inwiefern ist da was dran?
    Danke für die Antworten!

    MfG Titanpower
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  2. #2
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    Panicsheep Hall Of Fame
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    Das ewige Leid mit dem Clanbeitrag für Serverkosten und Webseite kenn ich nur zu gut. Habe selber jahrelang in einen Clan reingebuttert ohne ein Wort des Dankes.

    Wenn du es 100%ig wissen willst solltest du dich mal bei deiner Stadt- Gemeindeverwaltung informieren, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Clan als Gewerbe angemeldet werden muss.
    Die "Einnahmen" aus dem Clanbeitrag sind schließlich nur dazu da um die laufenden Kosten zu decken.
    Wenn du dich daran bereichern würdest wäre das sicherlich was anderes.
    Omnia bona erunt
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  3. #3
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    annemarie gelöschter User
    ein clan ist kein gewerbe sondern eher ein verein.
    ich bin kein rechtsanwalt, meine aussage stellt lediglich meine meinung dar!

    lass dich doch von einer anwaltshotline beraten.
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  4. #4
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    Lord|Schirmer Administrator
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    Definition Gewerbe: Legalität, Dauerhaftigkeit, Gewinnabsicht
    rules :: doku :: faq :: linkus
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  5. #5
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    Flomavali gelöschter User
    Bei reinen Mitgliederbeiträgen klingt es nach einem Verein.
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  6. #6
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    Revolution Hall Of Fame
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    Soweit ich weiß sind die meisten ein Verein aber auch Personen- oder Kapitalgesellschaft.
    Verein ist aber vom Aufbau die sinnvollste varianete.


    Einnahmen zur Kostendeckung sind ok (Server, Postverkehr, .. was weiß ich), aber ihr dürft kein gewinn erziehlen!!!!

    EDIT:


    Unterschiede Verein und Verein e.V.

    Um ein Verein (e.V) zu Gründen müsst ihr min. 7 (Gründunsmitglieder) Mitglieder haben und eine Satzung, in der insbesondere die Befugnisse des Vorstands definiert sind. Die Satzung entfällt für einen nicht eingetragenen Verein, auch braucht man dann nur zwei Gründungsmitglieder.
    Für Verbindlichkeiten des eingetragenen Vereins haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern der Verein mit dem Vereinsvermögen. Nur in Ausnahmefällen können die Vorstandsmitglieder belangt werden.

    Verein (ohne e.V) 2 (Gründunsmitglieder) Mitglieder, keine Satzung.
    In nicht eingetragenen Vereinen haften vor allem die Vorstandsmitglieder und deren Vertreter persönlich.

    Zuletzt modifiziert von Revolution am 02.04.2010 - 00:50:34
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  7. #7
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    Lyron Mitglied
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    Also um mal bissle Klarheit rein zu bringen...

    ZitatZitat geschrieben von Wikipedia

    Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

    In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

    Hier der Link zur Seite: Wikipedia-Eintrag bzgl Gewerbe



    So, ich gehe nicht davon aus, das Ihr einen Commerziellen nutzen aus eurem Clan ziehen möchtet! D.h. das eine Gewerbeanmeldung NICHT notwendig ist!

    ZitatZitat geschrieben von Wikipedia

    Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammen bringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

    Hier der Link zur Seite: Wikipedia-Eintrag bzgl Verein



    So, allein anhand dieser Beschreibung sollte dir klar sein, was zu tun ist oder? Ich denke mal, ihr verfolgt ja einen Zweck (Kostendeckung, gemeinsame Zeitplanung & Freizeitbeschäftigung)und daher ist es eig. sonnen klar!

    Ich bin zwar auch kein Rechtsanwalt, aber das ist einfach logisches Denken zwinker

    Falls du dir trotzdem nicht sicher sein solltest, gibts gewisse Seiten welche dir vil. weiterhelfen können (kostengünstig) z.B. diese:

    externer Link

    Gibt aber auch eine die umsonst ist, wo einfach nur bissle länger dauert - aber da find ich gerade den Link nicht ...

    Grüsse Lyron


    Zuletzt modifiziert von Lyron am 02.04.2010 - 15:07:24
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  8. #8
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    Erok Mitglied
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    Ist doch alles Quatsch. Du musst weder nen Gewerbe anmelden, noch das ganze als Verein anmelden.

    Ihr erzielt mit den Clan-Beiträgen sicherlich keinen Gewinn, einen sogenannten festen Kassenwart wie er z.B. bei Vereinen gewählt wird, habt ihr sicher auch nicht zwinker

    Das einzige was in einem Clan wirklich notwendig ist, wäre im Impressum der Name und die Adresse des verantwortlichen für die Homepage. Dies ist in Deutschland Pflicht, wenn man ein Videospiel mit der Homepage bewirbt, und das macht man als Clan ja automatisch *g*
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  9. #9
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    glueckspilz Mitglied
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    ZitatZitat geschrieben von Erok

    Das einzige was in einem Clan wirklich notwendig ist, wäre im Impressum der Name und die Adresse des verantwortlichen für die Homepage. Dies ist in Deutschland Pflicht, wenn man ein Videospiel mit der Homepage bewirbt, und das macht man als Clan ja automatisch *g*


    Das ist quatsch, jede Webseite ist Impressumspflichtig egal um was es sich handelt. Siehe §55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag

    ZitatZitat

    § 55 Informationspflichten und Informationsrechte

    (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. Namen und Anschrift sowie
    2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten




    Zuletzt modifiziert von glueckspilz am 03.04.2010 - 12:01:46
    Wir sind wieder online! zwinker
    externer Link
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  10. #10
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    Erok Mitglied
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    die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen

    Genau diese Seiten sind nicht verpflichtet zwinker

    Also von wegen Quatsch zwinker

    Wenn Du schon den § postest, solltest ihn auch durchlesen zwinker
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  11. #11
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    ZitatZitat geschrieben von Erok

    die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen

    Genau diese Seiten sind nicht verpflichtet zwinker

    Also von wegen Quatsch zwinker

    Wenn Du schon den § postest, solltest ihn auch durchlesen zwinker


    ... doch Quatsch - da keine Seite nach definition nur diesen Zwecken dienen würde... Da eine Webseite i.d.R. für jedermann zugänglich ist!

    Nachdenken hilft zwinker

    Denn sonst müsste die Seite geschlossen sein und nur über ein FTP Interface o.ä. erreichbar sein niwwaaaa???? hehe
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  12. #12
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    Erok Mitglied
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    Wenn ich ne HP aufmache, auf der ich lediglich von mir Fotos aus dem Urlaub oder beim saufen drauf packe, und nen Gästebuch dazu, ist hierzu kein Name im Impressum notwendig.

    Also erzähl hier keinen Bullshit zwinker

    Erst wenn ich das gesoffene Bier wieder bewerbe oder namentlich erwähne, dann wärs wieder Pflicht lachen


    Zuletzt modifiziert von Erok am 03.04.2010 - 15:23:27
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  13. #13
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    ZitatZitat geschrieben von Erok

    Wenn ich ne HP aufmache, auf der ich lediglich von mir Fotos aus dem Urlaub oder beim saufen drauf packe, und nen Gästebuch dazu, ist hierzu kein Name im Impressum notwendig.


    LoL - liest du eigentlich auch was du da schreibst?

    Wenn du das machst, ist deine Website für jedermann zugänglich! Somit umwirbst du deine Webseite! Auch wenn du der Inhalt der Site bist, umwirbst du Sie!

    Vorallem, weil du noch ein Gästebuch einbinden würdest - indem sogar natürliche Personen (laut Rechtsdefinition Menschen) sich verewigen können, wär dies noch ein Faktor mehr, warum du schon ein Impressum einbinden müsstest - denn du bist für den Inhalt deiner Website verantwortlich ... Gott ne - Senf dazu geben, wos Würstchen noch kalt ist echt!

    ZitatZitat geschrieben von Erok

    Also erzähl hier keinen Bullshit zwinker


    Merks dir gefälligst verärgertverärgertverärgert
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  14. #14
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    de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Keine_Impressumspflicht


    Aber mit Impressum ist man natürlich immer auf der sicheren Seite (schon komisch, alle beschweren sich das man zuviele private Angaben über sich selbst im Internet macht, aber jeder der ne Webseite machen will muss kompletten Namen + Anschrift freigeben).
    ZitatZitat geschrieben von loW

    Ja ich habs gesehen und wenn ichs kostenlos bekomm dann zahl ich doch nix dafür oder?
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  15. #15
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    Boah danke Ithron zwinker des hatt ich eigentlich gesucht ...

    Lieber Erok, auch für dich nochmal zur besseren Verständnis:

    ZitatZitat geschrieben von Wikipedia

    Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.


    [EDIT]:Hab ma noch den oberen Teil des Zitates eingefügt, damit wirklich nichts mehr unklar ist lachen


    Zuletzt modifiziert von Lyron am 03.04.2010 - 16:25:37
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  16. #16
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    lordrepha Mitglied
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    Uff Leute beruhigt euch mal...

    in der Praxis sieht es so aus... Ihr habt ein Impressum was je nach gewerbe/ Verein oder Privat Person anders gestrickt sein muss am besten durch einen Anwalt. Super alles richtig gemact...

    Ihr habt KEIN Impressum udn irgendein super toller Anwalt kommt auf die Idee euch abzumahnen ja und??? dann steht da drauf bis zu so uns so vielten muss ein rechtsgültiges Impressum vorliegen Bla Blub Bla...

    Mir ist das schon zich mal passiert selbst weil Firmen zusicherungen geben das Sie beim Anwalt waren und ein korrektes Impressum Angefertigt wurde es aber dann doch nicht taten. letztendlich gab es NIE eine Geldstrafe oder irgendwas sondern IMMER die Chance es zu verbessern....

    in diesem sinne Frohe Ostern

    PS: Und wer sich wegen jeder kleinigkeit ins Hemd scheisst sollte auch gar keine webseite aufmachen. es bleiben immer rechtliche Grauzonen.
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  17. #17
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    raysaw Mitglied
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    normalerweise brauchst du solange es um deckungskosten für den server geht kein gewerbe ;-)
    sobald es über die serverkosten geht eigentlich shcon, aber bei clans kommt man wenn nur so 5€ drüber, und da kräht kein hahn nach.
    ich war hier und ratet mal was ich für euch mitgebracht habe.
    NICHTS! xD
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