ilch Forum » Ilch Clan 1.1 » Allgemein » Geldstrafe?!

Geschlossen
  1. #1
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    dieter Mitglied
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    Hallo.
    Ich habe mal wieder eine frage schockiert ^^
    unzwar , rief heute aufeinmal mein kumpel an(mit dem ich unsere seite leite) und meinte ganz hastig , "mach die seite down!!!! mach die seite down!"
    Dann fragte ich ihn natürlich erstmal warum , und dann erklärte er mir , das ein cousin , von seinem freund informatiker sei , auf unsere seite geguckt hat , und meinte wir müssen eine 50.000€ geldstrafe zahlen , weil wir kein Impressum hätten , und weil wir , ein design von einer andren person benützen.(Ich habe dieses aus dem forum hier , und bin mir deshalb ziemlich sicher das ist nicht illegal ist , dieses auf seiner eigenen seite zu benutzen , zumal es ja auch noch mit dem namen des machers unterschriftet ist.
    Also nun wollte ich euch wegen dem Impressum fragen , ob es wirklich stimmt , das man eine Geldstrafe kriegen kann , wenn man es nicht ausgefüllt hat.
    danke im vorraus.
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  2. #2
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    Jan Hall Of Fame
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    Nein, bei privaten-/clan -Seiten ist keine Impressumspflicht.
    Und die Designs aus dem Download-Bereich darfst du natürlich benutzen. Wofür sollen die denn sonst sein? zwinker
    Dein Freund muss da was falsch verstanden haben.
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  3. #3
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    dieter Mitglied
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    ok vielen dank zwinker da bin ich ja beruhigt zunge
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  4. #4
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    Layzee Mitglied
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    Das stimmt nur bedingt.
    Bei privaten Webseiten besteht zwar ebenfalls eine Impressumspflicht, da wird aber nicht SO sehr drauf geachtet wie bei gewerblichen Pages. Und ja, es gibt Anwaltsbüros, die sich nur noch damit beschäftigen, Seiten im Netz zu finden die in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstossen und dann Abmahnungen zu verschicken. 50.000 halte ich persönlich jetzt für ein klein Wenig utopisch, grundlegend stimmt es aber.
    Vorsicht liebe Grundschüler: Joints machen fahruntüchtig!
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  5. #5
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    dieter Mitglied
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    was soll ich in diesem fall tun??
    ich kann da doch nicht meine richtige adresse eingeben oO^^
    nachher kommen bei mir irgendwelche vorbei , und nachher hab ich 2 handys :'(
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  6. #6
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    Nachtwolf Hall Of Fame
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    Muss nicht die ganze Adresse sein, gucke dir dafür doch einfach mal andere seiten an wie die es gemacht haben.
    Aber eintragen würde ich an deiner stelle schon was, somit bist du auf der sicheren seite.

    Die Geldstrafe ist wircklich ein wenig heftig, aber wer weiß *lol*
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  7. #7
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    dieter Mitglied
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    k danke euch^^
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  8. #8
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    assault Hall Of Fame
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    Naja, so schlimm ist das nun auch nicht, aber -ich bin kein Jurist- ich glaub, es geht auch, wenn du unter deinem Impressum nur deine Email angibst, und dass man dir eine Email senden soll, falls man deine Daten bräuchte(mit plausiblem Grund & nur plaintext, ohne Anhang).
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  9. #9
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    Layzee Mitglied
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    Was Du tun sollst sollte klar sein....

    Ich weiss ja nicht, inwieweit Dein Kumpel da involviert ist und woher er seine Infos aufgrund welcher Tatsachen hat.
    Ins Impressum gehört auf jeden Fall ein Ansprechpartner, der zumindest über die üblichen Wege erreichbar sein muss. Das kann auch ein Kontaktformular sein. Du brauchst also NICHT Deinen vollen Namen im Impressum nennen sondern im Grunde nur angeben: Verantwortliche für diese Seite: Dieter, Kontakt: Formular.
    Das reicht schon. Darunter kommen dann die Datenschutzbestimmungen usw, die für eine Clan- und Communitypage wegen der Möglichkeit der Registrierung erforderlich sind.
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  10. #10
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    NG Puma Mitglied
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    Hab gerade mal was gegoogelt

    Impressumspflicht auf der Homepage



    Viele private Website-Betreiber unterliegen dem Irrtum, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Der Gesetzgeber hat sehr früh schon begonnen, gesetzliche Regelungen zu treffen. So glauben viele Website-Betreiber, sie könnten vollkommen anonym ihr Angebot ins Internet stellen, weil es ja privat sei.


    Von Redaktion


    Weit gefehlt. Auch fuer private Websites gilt die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach §6 Medienstaatsvertrag (alt) oder §10 (neu), bei meinungsbildenden Angeboten, oder §6 Teledienstegesetz (TDG) für alle anderen Anbieter (Teledienste-Anbieter). Dabei wird der Begriff "privat" oft falsch verwendet. Gemeint sind damit diejenigen Angebote, die nicht durch Unternehmen oder Verbände betrieben werden i. d. R. durch Verbraucher. Der Begriff "privat" wird in den einschlägigen Normen und Kommentaren nicht aufgegriffen.

    Verbraucherschutz

    Unstrittig ist mittlerweile, dass der §6 TDG eine verbraucherschützende Norm im Sinne von §2 UKlaG sein soll.

    Geschäftsmässigkeit

    Das Gesetz schreibt die Geschäftsmässigkeit des Angebots vor. Dies darf nicht mit "geschäftlich" oder gar "gewerblich" verwechselt werden. Geschäftsmäßig handelt der, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, bereitstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob Gewinne erzielt werden sollen oder nicht.

    Inhalte

    Die Mindestanforderungen im "privaten" Bereich sind halbwegs klar umrissen: Name, Adresse, E-Mail-Erreichbarkeit und die deutliche Kenntlichmachung und Erreichbarkeit der Kennzeichnung.

    Es ist ein Verantwortlicher mit Vertretungsmacht zu nennen. Es reicht nicht aus, Verantwortliche für die einzelnen Teilbereiche zu nennen, bzw. den Vereins- oder GmbH-Vorstand aufzulisten. (OLG München 39 U 3265/01 vom 26.07.2001)

    Die Angabe einer Postfach-Adresse reicht nicht aus. (OLG Hamburg, NJW 2004, 1114)

    Erreichbarkeit und Kenntlichmachung

    Erreichbarkeit meint, dass ein Link oder Volltext im einsehbaren Bereich von 800x600 Pixel auf den Hauptseiten vorhanden sein muss. Der Zugang behinderter Menschen muss gewaehrleistet sein. Dadurch entfallen grafische und technische Loesungen wie Flash oder Javascript. Zunehmend wird es jedoch von deutschen Gerichten akzeptiert, dass sich das eigentliche Impressum erst in der 3. Navigationsebene befindet und damit erst mit zwei Klicks erreichbar ist. (Beispiel: Home -> Kontakt -> Impressum)


    Gruss puma
    Gras wächst auch nicht Schneller wenn man dran zieht
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  11. #11
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    dieter Mitglied
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    k ich werd es direkt mal umändern^^ danke.



    Edit: oO.
    Mist also doch adresse^^


    Zuletzt modifiziert von dieter am 04.10.2007 - 19:51:40
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  12. #12
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    ZitatZitat geschrieben von dieter

    ...das ein cousin , von seinem freund informatiker sei , .....


    was sich heutzutage alles Informatiker schimpft. Die Strafe beläuft sich meist zwischen paar hundert und tausend € + Anwaltkosten.
    zum nachlesen kann wer auch die aktuelle pcwelt nehmen, toller artikel über internetrecht.

    Also Impressumpflicht besteht nur für gewerbliche seiten, als gewerblich gild auch wenn du mit werbebanner geld verdienst.

    Also rein damit, schaden tut es jedenfalls nicht
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  13. #13
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    dieter Mitglied
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    jo danke nochma an alle^^
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  14. #14
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    was passiert, nur mal so gefragt, wenn man falschen namen angibt etc. können die einen dann überhaupt was nachweisen??
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  15. #15
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    Man bekommt fast immer deinen richtigen Namen heraus... Sei es irgendwie über die emailadresse oder die Whois-Daten...
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  16. #16
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    Layzee Mitglied
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    Ich sags mal so:
    Wo kein Kläger da kein Richter.
    Zuallererst muss ja mal einen triftigen Grund geben, warum jemand Dich überhaupt erreichen will. Das ist meist nur dann wirklich der Fall, wenn auf Deiner Seite beispielsweise rechtsradikale, verfassungswidrige oder diskriminierende Inhalte gefunden werden. Das gilt dann vor Allem für das Forum.
    Solange es keinen Grund gibt, Deine Seite zu bemängeln wird auch niemand versuchen Dich zu erreichen - ganz egal ob da nun der echte oder falsche Name im Impressum steht.

    Passiert sowas allerdings, kannst Du sicher sein, dass man Deinen wirklichen Namen herausfindet und Dich dann gleich für beide Dinge zur Verantwortung zieht...
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  17. #17
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    aus dem wikipedia artikel de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    lese ich heraus, dass sich adresse auf email adresse bezieht. ich kann mich da allerdings auch irren.
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  18. #18
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    Hi,

    naja ich hab bei mir Adresse sicherhaltshalber mit angegeben da die Seite sich um eine Spieleschmiede dreht.

    Hätte mal ne andere Frage ist das Impressum ausreichent wie es von Ilch vorgegeben ist?

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  19. #19
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    ZitatZitat geschrieben von renamed

    Man bekommt fast immer deinen richtigen Namen heraus... Sei es irgendwie über die emailadresse oder die Whois-Daten...


    hm...
    ich hab extra ne emailadresse für homepages gemacht und da auch nicht die richtigen daten angegeben...
    was meinst du eigentlich mit den Who is Daten?

    PS: Ich will bemerken ich frage nur so aus reinem Interesse und ich habe auf meiner Homepage eh keine rechtsradikale, verfassungswidrigen oder diskriminierende Inhalte
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  20. #20
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    whois ist eine abfrage der DNS-Daten, also die auf die eine Domain eingetragen ist.

    name und adresse sind nicht pflicht, ich würde sie auch aus nicht komerziellen seiten raushalten da spammer und faker solche daten gern missbrauchen und man sollte es denen nicht ganz so einfach machen zwinker
    aber ne email sollte drinnstehen
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  21. #21
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    Blacktitan Mitglied
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    jo ok, danke
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  22. #22
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    Anarchy 90210 Mitglied
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    wie ist das eig. mit Seiten, bei Hostern aus den USA? Aber mit einer TLD? oder mit Seiten von kostenlosen ausländischen hostern und einer .de.vu domain?
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