ilch Forum » Allgemein » Plauder Ecke » Gebrauchtes Handy kaufen über Kleinanze

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  1. #1
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    Sunshine Live Mitglied
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    Moin ich bin die letzten Tag am überlegen ob ich mir ein Samsung Galaxy S3 über die Kleinanzeige kaufen soll..
    Selbst verständlich möcht ich alles vorher sehen
    Bsp:
    Zustandt
    Rechnung/vertrag
    Garantie


    Und nun kommen wir zur meiner Frage wie läuft das eigentlich ab wenn ich mir das Handy kaufen sollte von einer Person ..
    Und das handy hat noch 2 jahre garantie und ich brauche die Garantie in vllt 5 Monaten wegen eines Software fehler oder so..
    Und er hat mir alle papiere mitgeben wie muss ich mich verhalten?

    Wäre cool wenn ihr mich da aufklären koenntet...
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  2. #2
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    Revolution Hall Of Fame
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    nun das Thema mit Garantie ist ja garnicht so einfach, ich versuch es mal zu beschreiben.

    Zuerst muss zwischen „ GARANTIE" und „GEWÄHRLEISTUNG" unterschieden werden.
    Das ist nicht das selbe!

    Eine „ GARANTIE" ist eine Vereinbarung, in der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder für eine bestimmte Dauer behält.

    Unter „ GEWÄHRLEISTUNG" bedeutet, dass der Verkäufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln dem Käufer überlassen muss.

    Du als 2. Käufer haben gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (1. Verkäufer) keine Gewährleistungsansprüche.
    Sofern dein Verkäufer ( 2. Verkäufer= 1. Käufer) als Privatperson die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, könntest du eventuell einen Anspruch gegen diesen haben.

    Im Ergebnis ist der 1.Verkäufer gegenüber dir nicht zur Gewährleistung verpflichtet, aber gegenüber seinem Käufer!

    In der Praxis sind oftmals kein Name/ Anschrift auf einem Kassenbeleg vermerkt, so dass auch der 2. Käufer nach einem Weiterverkauf beim Verkäufer reklamieren kann, obwohl er eigentlich keinen Anspruch gegen den Verkäufer hat.
    Der Verkäufer weiß in diesem Moment ja nicht, dass die Person, die vor ihm steht, die Sache gekauft hat oder nicht.
    Da die Person den Kaufbeleg hat, geht er davon aus, dass Sie die Sache gekauft hat.

    Also schau dir die Rechnung an lachen
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  3. #3
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    MVN050 Mitglied
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    das mit garantie und gewerleistung stimmt so nicht ganz
    ich klär dan ma auf lächeln

    so böse es nun klingt aber hier die realität

    garantie= freiwilliges versprechen vom verkäufer
    zb... ey hans willste mir mein schuh abkaufen? ich garantier dir der hält noch 2 jahre.....
    nach einem jahr isa kaputt... tjah hast pech gehabt wenn du ihn kaputt machst lachen haha arschkarte ich bin heute unfreundlich und du bekommst kein ersatz... oder bin ich freundlich?...


    GEWÄHRLEISTUNG= nicht der verkäufer sonder der herrsteller muss vom gesetz 2 jahre gewährleistung auf sein objekt geben... das heisst wenn du bei normalem gebrauch das handy kaputt geht zb akku wird schwach der knopf klemmt oder sonstwas dan "MUSS" der herrstelle (nicht mediamarkt sondern saturn!) dir nach 6 monaten ohne wenn und aber "REPARIEREN!!! nicht ersetzen...
    nach dne 6 monaten musst du der firma (also samsung) beweissen (wenn die es verlangen) das du es ordnungsgemäss benutzt hast und erst dan bekommst du eine kostenlose reparatur...
    so die GEWÄHRLEISTUNG zählt aber nur 2 jahre danach is arschkarte
    wenn aber jetzt
    nach 23 monaten wird mein akku schwach und samsung repariert ihn mir nochmal befor die gewährleistung verfällt! dan hast du "NUR" auf dne akku nochmal 2 jahre gewährleistung! nur auf dne akku!!!
    wieoft ddürfen die reparieren?3 mal! danach hast du erst anspruch auf geldzurück oder neues gerät... aber nur bei 3maligem ausbesser bzw reparieren von der selbensachen... das heisst nicht
    1. akku
    2. knopf
    3. ladekabel
    das sind 3 unterschiedliche reparaturen zwinker

    jaja ich bin schüler ich weiss das lachen
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  4. #4
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    memory Mitglied
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    das Problem ist dass der Zustand sehr unterschiedlich ist.
    aus dem gleichen Geschäft kann man sowohl gutes auch schlechtes kaufen
    WERBUNG entfernt!
    Gruß Lord|Schirmer
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  5. #5
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    schlaubi Mitglied
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    Ich würde als erstes auch auf die Rechnung schauen, denn wenn da kein Name vermerkt ist, kann im zweifelsfall so getan werden, als hättest du alles persönlich gekauft. Sollte der Kauf aber zwischen München und Flensburg stattfinden, ist bei eingetretenem Garantiefall (und die Erstbesichtigung wird über den Verkäufer bzw. ein Geschäft dort verlangt), bist du schon wieder blöd dran, denn nun musst du schicken oder fahren.
    Man sollte all das abwiegen, bevor man kauft.
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  6. #6
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    Jana Mitglied
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    Ich glaube auch, wenn du die Rechnung hast, ist das Risiko echt gering, dass du Probleme bekommen wirst. Hab mir selber ein iPhone aus zweiter Hand gekauft und mach mir keine Sorgen.
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