ilch Forum » Ilch Clan 1.1 » Allgemein » module Copy by Rock@wulf

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  1. #1
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    Nachdem SLJ ärger bekommen hat, will ich das ganze bei mir vermeiden

    Alle die module von mir nutzen dürfen
    Copy by Rock@wulf

    durch

    Codet by Silentforces

    ersetzen

    Möglich ist auch eine Verlinkung der seite Silentforces unter links

    Bei einer direkten Verlinkung
    in der HTML seite
    <!--
    Author: Rolf Berleth
    URl: www.silentforces.de
    -->
    in der PHP seite

    /*
    Author: Rolf Berleth
    URl: www.silentforces.de
    */

    eintragen, stelle spielt keine rolle ist nur ein kommentar.

    Ich bitte alle nutzer darum, um ärger aus dem weg zu gehen, der Mir, oder dem benutzer drohen könnte.

    Weiterhin werde ich meine geänderten Datein nur noch auf meiner Seite anbieten


    MFG

    Rock@wulf


    Zuletzt geändert von Rock@wulf am 23.09.2005 - 21:45
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    MFG Rock@wulf
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  2. #2
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    Fals sich einer Silentforces schützen lässt hast du ügrigens ein risiges problem ! Nur mal am rande,.. gute page viel besucher,......

    mfg
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  3. #3
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    wen das einer macht...
    muß er Rock@wulf kennen und er will ihm an die karre pissen wollen.
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  4. #4
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    Also mich kennt auch keiner....

    P.s. sowas schützen lassen kostet 300EUR...

    mfg
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  5. #5
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    Benny Mitglied
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    Warum hat er dann ein Problem?
    Da Rock@Wulf die Seite schon hat hat er juristisch gesehen "das ältere Recht".

    Das heißt er hat einen Wiedererkennungswert für die URL aufgebaut und somit das Recht daran auch wenn jmd den Namen schützen lässt.
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  6. #6
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    Ich sage es mal so mein name gibt es schon seit über 19 Jahren,....

    Und ich glaube wer das Teil zuerst schützen lässt dem gehörts. Rock@wulf müsste die eintragung dann anfechten und das dürfte auch was kosten..

    mfg
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  7. #7
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    Nein so meinte ich das nicht.
    Jetz bei dir als Beispiel SLJ.

    Du nutzt den Namen seit du dich im Internet bewegst schätze ich jetz mal.

    Eine andere (juristische) Person schützt den Namen da es die "slovenische LandesJungend" oder sowas ist zwinker

    Das wirkt sich in sofern aus dass nach diesem Zeitpunkt keine andere (juristische) Person diesen Namen für irgendwas verwenden darf

    AUSSER jmd hat den Namen schon vor dem Datum verwendet wo die "slovenische LandesJugend" den Namen geschützt hat.

    Das heißt du musst das ganze nicht anfechten sondern nutzt deinen Namen einfach weiter weil du als Nickname für SLJ "Gewohnheitsrecht" und "Wiedererkennungswert" hast.

    Anfechten tust du nur wenn du selber die Absicht hast den Namen zu schützen.
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  8. #8
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    Das war die Sächsiche Land Jugend,....

    Also ich nutze SLJ seit über 5 jahren und der name ist seit Juni 2004 geschützt,... Bei ilch bin ich schon seit Mai 2004 regestiert. Bzw. SLJ ist bei mir mein Name er nutzt SLJ als Marke... aber ich bin kein Anwalt dafür habe ich jemand anderest.... zwinker

    mfg
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  9. #9
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    Es muss halt nachweissbar sein das du den Namen seit da hast.
    Da du Moderator bist hast du ja die Möglichkeit den Nickname zu ändern. Hast ja sicher Zugriff auf die Admin einstellungen.

    Das gleiche halt bei Rock@Wulf.
    Nachweisbar muss es sein. Ausserdem steht der Nickname ja nicht mit der Marke in Konkurrenz.
    Ist ja keine Konkurrenz.

    Eigentlich müsste das so sein.
    Bin Registrar und hab das grad die Tage in Salzburg auf dem Semirar gelernt zwinker
    Da kommt es nämlich auch immer wieder zu Rechte Verletzungen.
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  10. #10
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    Also ich kann meinen name nicht ändern !

    Aber ich habe noch e-mail addressen mit slj@arcor.de und slj15@arcor.de und slj16@arcor.de usw und die gibt es schon jahre lang... Ich denke das man das bei arcor bestätigen lassen kann wie lange es die schon gibt und das wars dann.

    mfg
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  11. #11
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    Denke ich auch.
    Also soweit ihr das bestätigen lassen könnt und nicht auch eine in den Sektor geht wo die Schützende Person tätig ist

    ist eine Anzeige gegen euch völlig ohne Chance auf Erfolg.

    Keine Gewähr hierfür natürlich lächeln
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  12. #12
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    manuel ilch-Gründer
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    naja da es sich um den Markeninhaber von SLJ ja um eine Softwarefirma handelt die halt vermutlich Software herstellt kommen sie insofern mit SLJ in Konflikt weil dieser auch Software hauptsächlich in Form von Modulen für ilch.de herstellt.

    Trotzdem sollte sein Nickname ansich kein Problem machen.

    Das gleiche gilt ja auch für Rock@Wulf...

    Die Seite kann ihm meiner Meinung nach allerdings nur dann jemand nehmen wenn der andere eine Marke anmeldet und um eine Marke zu bekommen muss auch ein Nachweisbares Interesse vorliegen warum er diese Marke bekommen sollte. Also sooo leicht issses schon net denk ich mal.

    Aber Gesetzte sind ja auch dazu da das sie keiner versteht. zunge
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  13. #13
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    Das ältere Recht zählt immer... ist eine juristische Klausel.

    Und gerade bei Websites lässt sich das ja leicht nachweisen.
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  14. #14
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    manuel ilch-Gründer
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    du möchtest also sagen:
    wenn ich mir die Webseite Porsche registriert hätte bevor es Prosche als Firma gegeben hätte dürften sie mir die Domain nicht nehmen?

    Wobei wenn ich mir Porsche.de einfach vor der Firma Porsche registriert hätte müsste ich sie abdrücken?

    hört sich noch fast sinnig an ;-)
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  15. #15
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    inf3rn0 Mitglied
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    Eine Firma wuerde glaub ich solange klagen bis der "normal buerger" pleite ist und aufgibt. grumml
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  16. #16
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    GEnau darauf will ich hinaus Manuel.
    Und wichtig: Das gilt nur insofern du auf der Domain einen Wiedererkennungswert hast. Also wenn die Domain keine Sau kennt dann kann Porsche schon fordern das du die Domain abgibst lächeln

    @inferno: Wärst du nicht weil wenn du den Rechtsstreit gewinnst zahlt der Verlierer alle Gerichtskosten


    Zuletzt geändert von Benny am 25.09.2005 - 18:23
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  17. #17
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    naja

    bei slj ist halt software firma...

    und unser clan ist am überlegen ob wir den namen schützen lassen...

    aber naja

    erstmal ist der domainumzug dran auf unseren root

    dann der namensschutz

    und solange es keine Firma Silentforces gibt

    die auf die page wegen ihrem wieder erkennungswert haben möchte, gibts da auch keinen stress...

    Falls das mal kommen sollte könnte man die domain ja gegen eine Aufwandsentschadigung und ablöse summe ausergerichtlich abgeben^^

    wenn wir dan Silentforces-clan.de haben machts auch nix^^

    aber naja kommt zeit kommt peter

    werde meine Module grundsätzlich kopyright frei machen und sie wie ilch unter GNU/GPL stellen

    so gibts keinen stress

    also wer was von mir hat link raus und nen kommentar in die Datei GNU/GPL author rolf berleth oda so

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    MFG Rock@wulf
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  18. #18
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    Du hast mich falsch verstanden.

    Du hast auf der Domain einen Anspruch weil die Domain bekannt ist.
    Das heisst die Domain nicht zu haben würde für dich entscheidende Auswirkungen haben was Besucherzahl etc angeht.

    Darum kann dir jmd der den Namen irgendwann registriert keinen Anspruch darauf erheben.
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  19. #19
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    Kamikanze gelöschter User
    irrtum...

    wenn dahinter ein wirtschaftliches interesse steckt, weil eine firma mit dieser domain im internet geld verdienen möchte, weil die domain dem namen ihrer firma gleicht, bekommen die immer recht....
    scheissegal wielange du die domain schon hast....

    wichtig ist das wirtschaftliche interesse, und das hat ein clan nunmal nicht....

    das ist halt deutsche rechtsprechung....
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  20. #20
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    Und wenn ich jetzt die domain www.XYZ.de habe und das wären jetzt meine initialien nur angenommen und dann kommt eine firma mit dem namen XYZ wer hat dann den anspruch auf die Domain ?
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  21. #21
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    du, weils ja praktisch dein eigentum ist, die können sie dir dann nur abkaufen. sehe ich jedenfalls so sauer
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  22. #22
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    naja wie gesagt...

    können sie gerne haben, mit der entsprechenden ablöse summe^^
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    MFG Rock@wulf
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  23. #23
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    aloa hey gelöschter User
    ehm rock@wulf was soll man ändern oder hab ich hier was missverstanden **auf dem bahnhof steht und nich weiter weiss*
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  24. #24
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    Brockmeyer.s Mitglied
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    Mh zu der Rechtslage,

    also mir hat man das so beigebracht:

    Ich heiße Beispielsweise Anton Bert Charles. und registriere mir die Domain www.ABC.de es gibt aber schon eine Firma die ABC heißt. Und sich den Namen auch schützen lassen hat.

    Diese Firma hat nun KEINEN ansprüch auf diese Domain, da es sich bei dabei um meine Initialen handelt.
    Und Namensrecht geht vor Markenrecht.

    Beispiel es muss sich ja auch keiner der Mercedes mit vornamen heißt, jedesmal wenn er unterschreibt oder seinen Namen nur nennt, Lizenzgebühr an DaimlerChrysler zahlen.

    --

    Anders jedoch wenn ich namentlioch nicht mir ABC was zu tun habe, dann kann mich die Firma auf herrausgabe der Domain und auf Lizenzgebühr sowie unterlassung verklagen.

    --

    Mh Gewohnheitsrecht, glaub ich nicht das es beim Markenrecht bedeutung findet.

    ---

    Viel Spass.
    Sascha
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  25. #25
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    Und was ist wenn der andere nicht weiß das ABC meinen initialien sind und mir einen Abmahnung schickt ? zwinker

    mfg
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  26. #26
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    Kuhlatwork Mitglied
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    @manuel,

    hier gilt das indentifikationsrecht. wenn dein name mit prosche nix zu tun hat hätte porsche die möglichkeit sie die domain über gericht zuschreiben zulassen. ausnahme : du selber heißt mit nachnamen porsche und du hast die einfach so benannt wie halt dein name ist. dann hat es die firma porsche schwer sind die domain über gericht ansich zu reißen.

    gruss
    Kuhlatwork
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  27. #27
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    geisti Mitglied
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    weiß jemand wie die nächste große autofirma heißt die rauskommt?
    würde mir dann die .de kaufen und se denen dann teuer verkaufen xD
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  28. #28
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    Velvethammer gelöschter User
    Naja sooo einfach ist das wohl nicht, zeigt zumindest das Beispiel von Milka.

    Ja Frau Milka aus der Schweiz hatte mal eine Domain mit Namen milka.ch - und dann kam ein Schokoladehersteller mit ebensolchen Namen und wollte die Domain von Fr. Milka obwohl diese die Domain schon viel viel länger hatte.
    Da sie sich weigerte, weil Sie Ihre Namensseite behalten wollte, fuhr der Schololadehersteller mit großen Geschützen und Anwälten auf. Und so ging das ganze vor Gericht.

    Es stand Namensrecht vor wirtschaftlichen Interessen. Am Ende musste Frau Milka die Domain rausgeben... und überlegte sich im Anschluß eine Klage gegen den Schokoladehersteller weil die ja Ihren Namen verwendet... zwinker

    Was ist jetzt zum Beispiel mit dem Namen Mueller? Wenn namensrecht vorgeht - warum hat die domain ein drogerieladen und wem würde die domain bei ca. 500.000 Müllern zwinker in DE zugesprochen? zwinker

    Also das zum Thema Namensrecht geht vor Markenrecht...
    Also ich find das ehrlich gesagt nur seltsam.....
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  29. #29
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    Elmser Mitglied
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    Hallo,

    also ich habe mich diesbezüglich auch mal mit einem Anwalt unterhalten, und er meinte das es eigentlich keine genau Gezetzlage gibt die das in Europa klärt. Solche Fälle werden laut seine Aussage fast immer intuvituell entschieden, da hier einfach zu viele verschiedene Rechtsysteme greifen (Markenrecht, Namensrecht und wie sie alle heissen). Oft sollt es aber so sein das Gerichtsfälle wo eine Privatperson gegen einen Konzern vor Gericht steht (egal wer Kläger ist) der Konzern die Domain zugesprochen bekommt da er ,wie schon irgendwo hier erwähnt, aus wirtschaftlichen Gründen den höheren Anspruchswert besitz.

    Sind wie gesagt nur Aussagen die mir auf dieses Thema gegeben wurden.

    habe zu diesem Thema ein schön artikel bei "heise online" gefunden: externer Link

    GR Elmser


    Zuletzt geändert von Elmser am 18.11.2005 - 21:19
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