ilch Forum » Allgemein » Plauder Ecke » Anlieger frei!

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  1. #1
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    Devil Mitglied
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    Hallo ihr! zwinker
    Von euch fährt bestimmt doch einer mit dem Auto oder fahren hier alle mit den öffentlichen Verkehrsmittel? zunge

    Frage / Problem:
    Habe letztens eine kostenlose Parkmöglichekeit in der Stadt gefunden, zu Fuß. Heute habe ich entdeckt das diese Einfahrten zu diesen Parkplätzen allerdings dieses Schild enthalten:
    gesperrtes Bild
    Nun denn, "Anlieger frei". Wenn ich auf diesen Parkstreifen parken würde, müsste ich über eine Fußgängerzone laufen und über eine Straße um zu meinem Arbeitsplatz zu gelangen. Dürfte ich dort jetzt parken? Ja / Nein?... ^^ Was würde passieren wenn eine "Tesse" :p dies bemerken würde? Verwarnung? Abschleppdienst?

    Mfg.


    verwendete ilchClan Version: 1.1 N

    betroffene Homepage: google.de
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  2. #2
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    Anlieger bedeutet das du ein Anliegen dort hast.
    Das heißt du musst dort in dem Bereich mindestens anhalten und aussteigen damit du dort ein Anliegen hattest, und wenn es nur der Spaziergang um`s Auto ist.

    Einfach durchfahren ist nicht erlaubt.

    Da du das Anliegen Parken hast ist für dich dort kein Problem solange du dich nicht irgendwo ein Halte oder Park verbot stellst.

    p.S. ich fahre Öffendliche aber soviel ist vom Führerschein hängen geblieben^^.

    de.wikipedia.org/wiki/Anlieger


    Zuletzt modifiziert von Tigereyes am 08.03.2010 - 10:06:17
    Felidae forever
    mess with the best die like the rest
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  3. #3
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    xCrystalx Mitglied
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    das Schild hat doch nur was mit dem durchfahren was zu tun und nicht direkt mit dem Parkplatz.

    Wenn da sonst nichts über Parken steht sollte das in Ordnung sein aber schau lieber noch mal richtig nach ob da nicht irgend wein Schild steht wegen Parken...

    Bei mir war das schon mal so versteckt und dann hatte ich ein Zettel dran^^

    edit* Ist der Parkplatz in einer Fußgängerzone? Wenn ja dann sind da wider andere Regeln


    Zuletzt modifiziert von xCrystalx am 08.03.2010 - 11:03:15
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  4. #4
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    sheepchen Mitglied
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    ungeachtet was vorhergehende geschrieben haben:

    ANLIEGER FREI, bedeutet dass sowohl das Durchfahren, als auch das Parken nur ANLIEGERN gestattet ist.

    heißt also: du musst an dieser straße wohnen, oder boden besitzen oder gast eines der vorherigen sein.
    parken um nebenan ins kaufhaus zu fahren ist eig verboten. wenn man nun aber generell nich perm. nachweisen uss dass man dort anlieger ist dann kann es ja schlecht nachvollzogen werden von den "tessen"
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  5. #5
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    melmannvw Mitglied
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    naja wenn ich durch eine anliger straße fahren will habe ich auch ein anligen undzwar das das ich da durch will(Y)
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  6. #6
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    ZitatZitat geschrieben von melmannvw
    naja wenn ich durch eine anliger straße fahren will habe ich auch ein anligen undzwar das das ich da durch will Yes

    Scherzkeks
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  7. #7
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    ZitatZitat geschrieben von melmannvw

    naja wenn ich durch eine anliger straße fahren will habe ich auch ein anligen undzwar das das ich da durch will(Y)

    Das "Anliegen" ist nicht gemeint, hehe frech

    Mir ist klar, dass man nur mit einem Anliegen (Bedeutet: Einkaufen, Besuchen, Parken etc. xD) dort reinfahren darf. Das Durchfahren ist nicht erlaubt, i know frech

    Die Parkplätze sind eigentlich Parkbuchten bzw. Parkstreifen die in dieser Straße (Keine Fußgängerzone) vorhanden sind. Weitere Schilder wie "Anwohner mit Ausweis" oder ähnliches sind nicht vorhanden.

    Heißt also:? Ich habe das Anliegen dort zu Parken gehe aber zur Arbeit / Schule / Einkaufen? Muss das direkt in dieser Straße sein?
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  8. #8
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    sheepchen Mitglied
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    es bedarf auch keiner zusatzschilder. es gilt nur den anliegern den gesamten bereich zu nutzen ... ausgeschlossen dem fußgängerweg, der ist für jeden zugänglich... heißt also die parkplätze inbegriffen...
    man kann nicht alles, aber man kann viel lernen
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  9. #9
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    Das ist klar, die Frage ist nur wie Anlieger zu definieren ist.
    Dazu gibt aber der wikipedia link oben super bescheid.
    ZitatZitat geschrieben von loW

    Ja ich habs gesehen und wenn ichs kostenlos bekomm dann zahl ich doch nix dafür oder?
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  10. #10
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    Stimmt, nochmals durchgelesen.
    Das ist nicht schlecht:
    ZitatZitat
    ...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend

    ZitatZitat
    Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.

    Wenn ich nun zur Arbeit gehe und zum Bäcker oder ähnliches, das meine Absicht ist, ist das parken erlaubt? ^^

    Werde es einfach mal probieren.

    PS: Hab auch von ner Quelle erfahren xD Das eigentich nichts passieren kann, da man nicht nachweisen muss wo man gerade war... "...war Einkaufen, ... war beim Kolleg..." hehe

    Wenn ich nen Knöllchen habe sage ich bescheid frech

    EDIT: Nachm 1. Knöllchen besorge ich mir die "IHK-Tafel" zunge

    EDIT 2: Bisjetzt noch keins erhalten frech


    Zuletzt modifiziert von Devil am 09.03.2010 - 16:44:08
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