ilch Forum » Ilch Clan 1.1 » Fehlersuche und Probleme » Vollständiger Name im Impressum für...

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  1. #1
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    Wamulika Mitglied
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    Hallo^^

    Ich habe eine kleine Frage.

    Muss man im Impressum für Redakteure und Spieletester einer Community den vollen namen angeben oder reicht z.B. Dieter D. ?

    Wenn der vollständige Name dort stehen muss ist es auch nicht schlimm, möchte ja auch nur mal fragen^^

    Gruß,
    Wamulika
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  2. #2
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    Panicsheep Hall Of Fame
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    Wenn es nicht schlimm für dich ist, dann schreib ihn einfach rein
    Omnia bona erunt
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  3. #3
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    Wamulika Mitglied
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    Muss man es denn machen oder darf man es machen?
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  4. #4
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    Tyrargo Mitglied
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    ins impressum gehört "eigentlich" die komplette adresse, also auch der komplette namen.

    externer Link dort findest du mehr infos.
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  5. #5
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    Flomavali gelöschter User
    Im Impressum wird nur der Verantwortliche Geschäftsführer und/oder der Webmaster/Autor genannt.:D
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  6. #6
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    Tyrargo Mitglied
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    von wegen:

    "Das neue Telemediengesetz (TMG) sieht eine ähnliche Regelung wie das TDG vor: Die allgemeinen Informationspflichten wie z. B. die Impressumspflicht gelten nach § 5 nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthielt noch eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote. Die aktuelle Formulierung bedeutet aber nicht, dass nichtkommerzielle Betreiber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, nur weil ihre Online-Angebote kostenlos sind."

    § 5 TMG legt die folgenden allgemeine Informationspflichten fest:

    # den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
    # Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    Keine Impressumspflicht [Bearbeiten]

    Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

    de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    Außerdem ist dies eine Grundsatzdisskussion! Die Suche hätte auch die Antwort gegeben. Tragt einfach Namen und Email ein und ihr seid auf der sicheren Seite.
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  7. #7
    User Pic
    Wamulika Mitglied
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    Vielen Dank =D
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